Schwarzbauten
- Philipp Krikler
- 4. Sept. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Der bekannt berüchtigte "Schwarzbau". Früher gang und gebe, ist er heute meist eine lästige Altlast 😞. Jenen Eigentümern, welche durch Kauf oder Erben eine bestehende Liegenschaft erstehen, ist meist das illegale Dasein der vorhandenen Bauwerke nicht bewusst.
Es wird sich beim Kauf unzureichend erkundigt oder beim Vererben wird die Information, ob wissentlich oder unbewusst, schlicht weg nicht weitergegeben.
Doch auch wenn nach einer Anzeige die Baubehörde mit einem Abbruchbescheid📄 droht sollte man nicht gleich den Kopf in den Sand stecken👆.
So gibt es verschiedene Möglichkeiten einer nachträglichen Bewilligung oder gesetzlichen "Amnestie" - vorausgesetzt die Flächenwidmung stimmt!
➡️ In Burgenland hilft hierzu der §23a vom bgld. Baugesetz. Er erlaubt es nachträglich Gebäude, welche vor 1970 errichtet wurde als rechtmäßigen Bestand anzuerkennen. Dies gilt auch für geringfügige Änderungen bis 1998. Für, nach diesen Zeitraum, errichtete Bauwerke gelten die zum Errichtungszeitpunkt gültigen Anforderungen.
➡️ Für Bauwerke welche zur Gänze (gilt für Wien) oder Teilweise (aufgrund nicht genehmigter Änderungen) seit über 30 Jahren ohne Bewilligung bestehen gibt es für Wien und Niederösterreich ebenfalls die Möglichkeit einer nachträglichen Bewilligung.
ℹ️ Die nachträgliche Bewilligung illegaler Bauwerke bringt nicht nur Rechtsicherheit sondern ist auch erforderlich für die Genehmigung geplanter Um- und Zubaumaßnahmen.
Gerne unterstütze ich euch beim Umgang mit "Schwarzbauten" damit aus illegal - legal wird! 👷♂️💪
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